FAQ – Häufig gestellte Fragen
Ab wann kann ich mit dem Rückbildungskurs beginnen?
Ab 8-10 Wochen nach Geburt, je nachdem wie das Kind geboren ist. Nach Kaiserschnitt frühestens ab 10 Wochen, aber auch gerne später. Die Krankenkasse bezahlt den Kurs, wenn du bis spätestens 9. Monat fertig bist.
Wo findet der Rückbildungskurs/die Schwangerengymnastik statt?
Rückbildungsgymnastik und Schwangerengymnastik finden bei der Lebenshilfe im
Eltern-Kind-Zentrum Fürstenwalde Nord, Konstantin-E.-Ziolkowski-Ring 1a statt.
Welche Leistungen der Krankenkassen gibt es für Schwangere?
Die Krankenkassen übernehmen 12 telefonische Beratungen in der Schwangerschaft und unbegrenzt Hilfe bei Beschwerden (Übelkeit, Sodbrennen, Rücken-/Ischias-/ Dehnungsschmerzen, Ernährungsberatung und vieles mehr).
Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse nach der Geburt?
Nach der Geburt steht dir Wochenbettbetreuung bis zur 12. Woche zu (in den ersten 10 Tagen auch 2x täglich). Nach der 12. Woche bis zum vollendeten 9. Lebensmonat und darüber hinaus so lange du stillst stehen dir maximal 8 Still- und Ernährungsberatungen zu.
Bis zum vollendeten 9. Monat kannst du einen Rückbildungskurs absolvieren.
Meine Rückbildungskurse finden regelmäßig im Eltern-Kind-Zentrum Fürstenwalde Nord statt und umfassen 8×75 Minuten.
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